Donnerstag 4. Dezember 2008


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Es gibt in Österreich den Punkte-Führerschein - wir haben es nur vergessen

Seit längerer Zeit gilt in Österreich das Vormerksystem - der Punkteführerschein in abgewandelter Form. Für 13 Vergehen setzt es  "Punkte", die bis zum Führerscheinentzug führen können. Für welche Delikte das gilt, ist vielen Lenkern aber immer noch unklar.

Bei diversen Umfragen wird aber immer wieder festgestellt, dass die ÖsterreicherInnen offensichtlich darauf vergessen haben, dass der Führerschein weg sein kann und bei welchem Delikt ihr Führerschein in Gefahr ist! Nur wenige LenkerInnen wussten über den Strafkatalog Bescheid, stellte kürzlich das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) fest. Die wenigsten der Befragten waren sich über die Funktionsweise des Vormerksystems im Klaren.

Viele ÖsterreicherInnen sind z.B.: der Meinung, dass es für Schnellfahren Punkte gibt. Dies ist nicht der Fall, sehr wohl „fasst man aber Punkte“ aus bei „- Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,4 Sekunden“. Man kann also in Österreich Rasern mit 179 km/h auf der Autobahn nachfahren und behält den Führerschein, außer, man kommt dem vorderen Auto zu nahe.

Strafpunkte für unfallträchtige Delikte
Sinn des Vormerksystems beim neuen Führerschein ist es, Risikolenker bei Zeiten aus dem Verkehr zu ziehen. Am 1. Juli tritt die Regelung nun in Kraft und damit brechen neue Zeiten für die Autofahrer in Österreich an: Wer ab dann ein "Vormerkdelikt" begeht, für den setzt es eine Eintragung in das örtliche Führerscheinregister.

Führerscheinentzug beim dritten Verstoß
Wer innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Verstoß begeht, muss entweder ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurse absolvieren - je nachdem, um welches Delikt es sich handelt.

Wer zum dritten Mal bei einer Übertretung erwischt wird, dem wird der Führerschein drei Monate lang entzogen.

Streichung bei korrektem Verhalten
Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Delikt zu Schulden kommen lassen.


Der Strafkatalog umfasst folgende Vergehen:


- Die Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg,
- Nichtbeachtung des Zeichens "Halt",
- Nichtbeachtung des Rotlichts,
- Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren bereits geschlossener Schranken,
- Fahren auf dem Pannenstreifen und damit die Behinderung von Einsatzfahrzeugen,
- Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen,
- Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
- Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung darstellt,
- Übertretung der 0,1-Promille-Obergrenze bei Lkw-Lenkern,
- Übertretung der 0,1-Promille-Obergrenze bei Bus-Lenkern,
- Übertretung der 0,5-Promille-Obergrenze (alle Lenker)
- Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung,
- Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,4 Sekunden.


Geltende Bestimmungen bleiben in Kraft
Alle vorher schon geltenden Vergehen, die einen Entzug des Führerscheins zur Folge haben, bleiben vom Vormerksystem unberührt. So müssen Autolenker weiterhin ihren Schein abgeben, wenn sie beispielsweise die höchstzulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h übertreten.